Wetterschleusen haben die Aufgabe, die planmäßige und stabile Wetterverteilung im Grubengebäude durch Drosselung
von Wetterströmen sicherzustellen, ohne dabei Förderung und Fahrung in dem betreffenden Wetterweg zu beeinträchtigen.
Wetterschleuse: Eine Regeleinrichtung für die erforderliche Wetterstrom- und Wetterdruckverteilung im Grubengebäude,
die aus mindestens zwei Blendrahmen mit Türen für Förderung und/oder Fahrung sowie je nach den Einsatzbedingungen
mit weiteren Durchlässen (siehe Bild 1) besteht.
1 Öffnung für Fahrwegtür
2 Öffnung für Förderwegtür
3 Öffnung für Stetigförderer
4 Blendrahmen
5 Schleusenkammer
6 Stetigfördererschleuse
7 Fahrwegschleuse
8 Förderwegtür mit Schleusenkasten |
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Bild 1: Schematische Darstellung einer Wetterschleuse
VERWENDUNG
Blendrahmen : Rahmen, der den Querschnitt eines Grubenbaus mit Ausnahme derjenigen Öffnungen für Förderweg,
Fahrweg, Stetigförderer, Kabel und Rohrleitungen sowie derjenigen Öffnungen, die zur Anpassung des Strömungsquerschnitts an den notwendigen Wetterstrom und die vorliegenden Druckverhältnisse erforderlich sind, verschließt.
Wettertür: Tür, die im Blendrahmen jeweils die Öffnung für den Förderweg und für den Fahrweg verschließt.
Nichtdruckentlastete Wettertür: Eine Wettertür, die in der Regel mit mechanischen Vorrichtungen zum Öffnen und/
oder Schließen gegen die Wetterstromrichtung geöffnet wird.
Druckentlastete Wettertür: Eine Wettertür mit gegenläufig öffnenden und schließenden Türflügeln.
ANMERKUNG: Der Ausgleich der Kräfte wird durch konstruktive Maßnahmen, wie z. B. Kuppelstange
oder umlaufende Kette, bewirkt, so daß nur noch die Reibungs- und Rückstellkräfte der Öffnungs- und
Schließvorrichtung zu überwinden sind.
Förderwegtür: Eine Wettertür, die die Öffnung für den Förderweg verschließt.
Fahrwegtür: Eine Wettertür, die die Öffnung für den Fahrweg verschließt.
Fahrwegschleuse: Eine allseitig geschlossene Schleusenkammer mit mindestens zwei Fahrwegtüren für
den Einbau in einem Blendrahmen.
Stetigfördererschleuse: Eine allseitig geschlossene Schleusenkammer in einem Blendrahmen für die Durchführung
des Fördermittels. Die Abdichtung der Schleuse erfolgt durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. durch quer zur Förderrichtung angebrachte Pendelschürzen.
Bild 2: Schematische Darstellung einer Wetterschleuse mit Schleusenkästen für die Förderwegtüren
in jedem Blendrahmen, wobei nur eine Tür je Blendrahmen in Betrieb ist und die zweite Tür durch Offenstellung in Reserve gehalten wird.
1 Förderwegtür (geschlossen)
2 Schleusenkasten
3 Blendrahmen
4 Fahrwegschleuse
5 Förderwegtür (Reserve,geöffnet)
6 Stetigfördererschleuse |
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